Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes

Zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes reichten die Frye Schwyzer am 30.09.2024 folgende Antwort ein:

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes

Bündnis Frye Schwyzer
Vertreten durch Josef Ender, Rubiswilstrasse 19, 6438 Ibach, info@josefender.ch

An vd@sz.ch

Vernehmlassung zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LG, SRSZ 312.100)

An das vom Regierungsrat bezeichnete Departement

Namens des Bündnis «Frye Schwyzer» geben wir diese Vernehmlassungsantwort ein und bitten um Berücksichtigung unserer Anträge.

Generelle Vorbemerkungen

  1. Der Klima-Begriff ist aus der ganzen Vorlage zu streichen (z.B. §1 Abs. 1 und §12a). Das Gesetz muss einzig sicherstellen, dass der Bundesverfassungs-Artikel umgesetzt wird für eine produzierende, leistungsfähige Landwirtschaft zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit sowie eine umweltfreundliche Bewirtschaftung.
  2. Der Miteinbezug der Branche fehlt komplett. Beratungs- und Kontrollaufgaben sind landwirtschaftlichen Institutionen mittels Leistungsaufträgen zu übertragen – anstelle den dauernden Ausbau der Verwaltung voranzutreiben (z.B. in § 12, Abs. 1, Abs. 2 Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität).
  3. Der gläserne Bürger … und jetzt auch noch der «gläserne Bauer». Mit diesem Gesetz wird die Überwachung der Bevölkerung weiter vorangetrieben. Daten sollen automatisiert zwischen den Ämtern hin- und herverschoben werden (z.B. § 32a, § 32b und § 32c Amtshilfe / Steuerdaten / kantonale Justizbehörde). Das ist keinesfalls zuzulassen. Die wenigen einzelnen Verstösse sollen wie bis anhin sanktioniert werden.

Details
§ 11 Abs. 2 (neu) …»nicht versicherbar war» → ersatzlos streichen. Mit dieser Formulierung würde sich der Kanton jeglicher Verantwortung entziehen. Von Schadorganismen betroffene Landwirte und Private wären sich hilflos alleine überlassen.

§ 11a Elektronische Mitteilungspflicht für Raufutterlieferungen. → Ganzer Artikel ersatzlos

streichen. Daten dazu sind bereits heute in Nährstoffbilanz enthalten. Kontrollen und Sanktionen fördern die Bespitzelung und laufende Überwachung. Sie sind nicht geeignet, eine Verbesserung der produzierenden Landwirtschaft oder umweltfreundliche Bewirtschaftung zu erreichen.

Fazit
Der aktuelle Stand dieser Teilrevision ist nicht geeignet, weiter verfolgt zu werden. Wir weisen diese Revision zur Überarbeitung zurück.

Ibach, 30. September 2024

Für das Bündnis «Frye Schwyzer»

Josef Ender

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