Einsprache Rheinmetall zum Zweiten
Am 13. April reichte die Interessengemeinschaft Frye Schwyzer ihre Erwiderung (Replik) zur Stellungnahme der Rheinmetall Air Defense AG ein.
Unsere Hauptforderungen bleiben:
1. Übergeordnetes Gesetz muss von den zuständigen Behörden beachtet und überprüft werden, insbesondere die Schweizer Neutralität und das Kriegsmaterialgesetz.
2. Die zuständige Behörde soll ebenfalls überprüfen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung gefährdet wird.
3. Seriöse Überprüfung, ob die 70 Jahre alte und für die Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat.
Stellungnahme (Replik) zu Baugesuch 75-25-004
Neubau Produktionshalle RWM Ochsenboden
Sehr geehrte Damen und Herren
Vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Schreiben von Rheinmetall Air Defence AG.
Wir stellen uns weiterhin auf unseren Standpunkt, dass die Einsprachelegitimation ausdrücklich gegeben ist, weil jede Person in Schwyz und in der Schweiz von den Vorgängen im Ochsenboden betroffen ist.
Insbesondere ist ein schutzwürdiges Interesse vorhanden, da ein Angriff auf den Ochsenboden Auswirkungen auf alle Einsprecher haben würde. Leider ist im Falle einer Eskalation des Krieges ein Angriff, auch aufgrund entsprechender Tätigkeiten des Rheinmetall-Konzerns im Ausland, nicht auszuschliessen.
Mit der neuen Produktionshalle soll die Produktion von Rheinmetall in der Schweiz ausgebaut werden. Die Betriebsbewilligung für den Schiessbetrieb hat insofern einen Zusammenhang mit der Produktionshalle, da die getesteten Waffensysteme repariert, montiert und verpackt werden. Es hat sehr wohl in den letzten Jahrzehnten massive Änderungen im Schiessbetrieb gegeben. Dass die Betriebsbewilligung für den Schiessbetrieb von 1967 auch für den Schiessbetrieb mit Hochleistungs-Laserwaffen gilt und es keiner Anpassung der Schiessbewilligung bedarf, halten wir unter Berücksichtigung der erheblich veränderten technischen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen für rechtlich nicht haltbar und ist als fahrlässig zu qualifizieren.
Die Baueingabe wurde unseres Erachtens nicht rechtsgültig unterzeichnet. Gemäss Handelsregister ist nur einer der Unterzeichner unterschriftsberechtigt, allerdings kollektiv zu zweien. Eine zweite zeichnungsberechtigte Unterschrift fehlt.
Gemäss Rheinmetall sind unsere abschliessenden Bemerkungen derart abwegig und unqualifiziert, dass sie keiner Beantwortung bedürfen. Es handelt sich hierbei um folgende Bemerkungen, welche die Menschlichkeit ansprechen und wir noch einmal wiederholen: «Zum Schluss noch eine ethische Frage: Soll die Testung von Waffen, welche nachher in die Produktion gehen und Menschen töten, in der Schweiz durchgeführt werden? Jeder, der dazu ja sagt, ist unseres Erachtens mitschuldig am Tod dieser Menschen. Krieg ist kein Schicksal. Krieg ist eine Entscheidung. Es wird Zeit, eine andere zu treffen.»
Die Ablehnung und Bagatellisierung der Vorwürfe, die auf potenziell schwerwiegende Verstösse gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte hinweisen, lässt darauf schliessen, dass das Unternehmen entweder ein bewusstes Desinteresse an den Auswirkungen seiner Geschäfte zeigt oder bereit ist, moralische und rechtliche Bedenken zugunsten von Profiten zu ignorieren. Diese Haltung wirft Fragen nach der Verantwortung auf, die ein Unternehmen in einer global vernetzten Welt gegenüber der Gesellschaft und den internationalen Standards zu tragen hat.
Ein Unternehmen wie Rheinmetall, das in der Rüstungsindustrie tätig ist, trägt eine besondere Verantwortung, transparent zu handeln und die moralischen und rechtlichen Implikationen seiner Geschäfte nicht nur zu berücksichtigen, sondern auch proaktiv mit den bestehenden Vorwürfen umzugehen. Indem es diese einfach abwehrt und sogar noch mit Kostenfolgen droht, erweckt es den Eindruck, dass das Unternehmen sich nicht ernsthaft mit den ethischen Fragestellungen auseinandersetzt, die mit seiner Geschäftspraxis verbunden sind.
Unsere Forderungen bleiben:
- Übergeordnetes Gesetz muss von Behörden beachtet werden. Vor dem Ausbau der Tätigkeiten von Rheinmetall im Ochsenboden muss von den zuständigen Behörden überprüft werden, ob diese den übergeordneten Gesetzen entsprechen, insbesondere der Schweizer Neutralität und dem Kriegsmaterialgesetz. Besonders erwähnenswert ist der Export von Know-how an 20 ausländische Standorte.
- Die zuständige Behörde soll ebenfalls überprüfen, ob die Sicherheit der Schwyzer und Schweizer Bevölkerung dadurch gefährdet wird, zum Beispiel durch Angriffe oder Terrorakte durch Kriegsparteien, die mit Rheinmetall-Waffen angegriffen werden.
- Weiter fordern wir, dass seriös überprüft wird, ob die 70 Jahre alte Betriebsbewilligung noch volle Gültigkeit hat. Diese Bewilligung wurde ausdrücklich für die damalige Schweizer Firma Oerlikon Bührle ausgestellt wurde und nicht für die deutsche Firma Rheinmetall,
Nur ein Beispiel der zu überprüfenden Punkte: Die damals erteilte Bewilligung ist ausdrücklich eingeschränkt auf:
Punkt 7. Waffen und Munition
a) Flabgeschütze und Flugzeugbewaffnung aller Art mit Übung- und Kriegsmunition
b) Raketen für Fliegerabwehr und Flugzeugbewaffnung.
c) Sprengung von Geschossen.
Decken diese Waffengattungen sämtliche im Ochsenboden getesteten Waffen ab? Auch Drohnen und Laserwaffen?
Die Interessengemeinschaft Frye Schwyzer